Verwaltungsgerichtshof
16.12.2008
2007/09/0039
Ein indischer Staatsangehöriger, der mit einer im Bundesgebiet lebenden deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist fällt unter die Ausnahmebestimmung des Paragraph eins, Absatz 2, Litera l, AuslBG, wenn er auch die zweite (kumulative) Voraussetzung erfüllt, nämlich die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet nach dem NAG 2005.