Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.2008

Geschäftszahl

2007/08/0252

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/08/0221 E 20. Dezember 2006 RS 7

Stammrechtssatz

Selbst eine ausdrücklich vereinbarte Vertretungsbefugnis stünde dann im Verdacht, ein "Scheingeschäft" zu sein, wenn eine solche Vereinbarung mit den objektiven Anforderungen der Unternehmensorganisation nicht in Einklang zu bringen wäre (Hinweis E 21.4.2004, 2000/08/0113).