Verwaltungsgerichtshof
04.06.2008
2007/08/0252
GRS wie 2004/08/0221 E 20. Dezember 2006 RS 7
Selbst eine ausdrücklich vereinbarte Vertretungsbefugnis stünde dann im Verdacht, ein "Scheingeschäft" zu sein, wenn eine solche Vereinbarung mit den objektiven Anforderungen der Unternehmensorganisation nicht in Einklang zu bringen wäre (Hinweis E 21.4.2004, 2000/08/0113).