Verwaltungsgerichtshof
02.04.2008
2007/08/0240
Ausführungen, dass der Beschwerdeführer - ungeachtet der Einbindung der Skilehrer in die gesellschaftsrechtliche Konstruktion einer KEG - die Skischule, in welcher die Skilehrer beschäftigt gewesen sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend persönlich und aufgrund der ihm erteilten Bewilligung auf seine Rechnung und Gefahr geführt hat. Weiters Ausführungen zum Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit der Skilehrer gegenüber dem Beschwerdeführer als Skischulinhaber (Hinweis E 21. April 2004, Zl. 2000/08/0113; E 31. Jänner 2007, Zl. 2005/08/0177).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/08/0239 E 2. April 2008
Besprechung in:
ASoK Nr. 5 aus 2010,, S. 179 bis 188;