Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.2008

Geschäftszahl

2007/08/0240

Rechtssatz

Ausführungen, dass der Beschwerdeführer - ungeachtet der Einbindung der Skilehrer in die gesellschaftsrechtliche Konstruktion einer KEG - die Skischule, in welcher die Skilehrer beschäftigt gewesen sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend persönlich und aufgrund der ihm erteilten Bewilligung auf seine Rechnung und Gefahr geführt hat. Weiters Ausführungen zum Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit der Skilehrer gegenüber dem Beschwerdeführer als Skischulinhaber (Hinweis E 21. April 2004, Zl. 2000/08/0113; E 31. Jänner 2007, Zl. 2005/08/0177).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2007/08/0239 E 2. April 2008

Besprechung in:

ASoK Nr. 5 aus 2010,, S. 179 bis 188;