Verwaltungsgerichtshof
02.04.2008
2007/08/0107
Es kommt zwar auch bei freien Dienstverträgen auf die wirtschaftliche Abhängigkeit an vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2006, Zl. 2004/08/0101), jedoch darf diese wirtschaftliche Abhängigkeit auch hier nicht mit Lohnabhängigkeit, also mit einem Angewiesensein des Beschäftigten auf das Entgelt zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes gleichgesetzt werden vergleiche zu Paragraph 4, Absatz 2, ASVG z.B. das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2007, Zl. 2003/08/0232).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/08/0108 E 2. April 2008