Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.2008

Geschäftszahl

2007/08/0107

Rechtssatz

Die Benützung eines Privat-Pkw kann nur dann die Versicherungspflicht nach Paragraph 4, Absatz 4, ASVG ausschließen, wenn der freie Dienstnehmer seinen Pkw ausdrücklich in seiner eigenen unternehmerischen Struktur gewidmet hätte, etwa durch Aufnahme in sein Betriebsvermögen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 2008, Zl. 2007/08/0223).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2007/08/0108 E 2. April 2008