Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.2008

Geschäftszahl

2007/08/0107

Rechtssatz

Der Zusatz "HRB 4664K" wurde von der Beschwerdeführerin selbst im Wirtschaftsleben nicht regelmäßig verwendet. Es kann daher auch kein Zweifel bestehen, dass auch ohne einen solchen Zusatz die Beschwerdeführerin als juristische Person korrekt bezeichnet war vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2007, Zl. 2006/08/0107, mwN).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2007/08/0108 E 2. April 2008