Verwaltungsgerichtshof
18.02.2009
2007/08/0041
Die Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und eine Konkurrenzklausel sprechen gegen eine umfassende Vertretungsbefugnis vergleiche das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2006, Zl. 2004/08/0221).