Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.2009

Geschäftszahl

2007/08/0041

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und eine Konkurrenzklausel sprechen gegen eine umfassende Vertretungsbefugnis vergleiche das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2006, Zl. 2004/08/0221).