Verwaltungsgerichtshof
18.02.2009
2007/08/0041
Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass ein Dienstverhältnis vorliegt, wenn der Dienstnehmer zusätzlich über einen Gewerbeschein verfügt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. April 2008, Zl. 2007/08/0038).