Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.2008

Geschäftszahl

2007/08/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/08/0176 E 31. Jänner 2007 RS 2

(Hier mit Zusatz: Dies gilt auch dann, wenn die Gewährung des Entgelts kollektivvertragswidrig erfolgt sein sollte)

Stammrechtssatz

Die Gewährung eines leistungsbezogenen Entgeltes steht einer Versicherungspflicht nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG grundsätzlich nicht entgegen (Hinweise E 3.4.2001, 96/08/0053, und E 21.12.2005, 2003/08/0201).