Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.2009

Geschäftszahl

2007/08/0009

Rechtssatz

Eine Maßnahme im Sinne des Paragraph 68, Absatz eins, ASVG, die die Verjährung unterbricht, stellt insbesondere auch eine Beitragsprüfung dar vergleiche das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2004, 2004/08/0099, VwSlg 16524 A/2004).