Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.2008

Geschäftszahl

2007/07/0133

Rechtssatz

Ein Grundstück, auf dem sich nach dem Bewilligungsbescheid wesentliche Anlagenteile einer Wasserbenutzungsanlage befinden, kommt als Anknüpfungspunkt für eine dingliche Bindung des Wasserbenutzungsrechtes in Frage.