Verwaltungsgerichtshof
24.07.2008
2007/07/0095
GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 6
(Hier: Errichtung einer Kleinkläranlage)
Aus der Verwendung der Worte "sollen" und "grundsätzlich" in Paragraph 3, Absatz eins, Allg AbwasseremissionsV 1991 geht hervor, daß es sich bei dieser Bestimmung um eine generelle Richtlinie handelt, die keinen zwingenden Charakter hat und für sich alleine keine Handhabe für die Versagung einer wasserrechtlichen Bewilligung (hier einer biologischen Abwasserbeseitigungsanlage) bietet.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/07/0093 E 24. Juli 2008