Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.07.2008

Geschäftszahl

2007/07/0095

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 6

(Hier: Errichtung einer Kleinkläranlage)

Stammrechtssatz

Aus der Verwendung der Worte "sollen" und "grundsätzlich" in Paragraph 3, Absatz eins, Allg AbwasseremissionsV 1991 geht hervor, daß es sich bei dieser Bestimmung um eine generelle Richtlinie handelt, die keinen zwingenden Charakter hat und für sich alleine keine Handhabe für die Versagung einer wasserrechtlichen Bewilligung (hier einer biologischen Abwasserbeseitigungsanlage) bietet.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2007/07/0093 E 24. Juli 2008