Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2008

Geschäftszahl

2007/07/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1320/75 E 24. November 1975 VwSlg 8931 A/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Die volle Beweiskraft einer Niederschrift nach Maßgabe des Paragraph 15, AVG ist nur dann gegeben, wenn die Niederschrift vollinhaltlich dem Paragraph 14, AVG enspricht, mag auch gegen sie keine Einwendung (iS einer Protokollrüge) erhoben worden sein. Weist die Niederschrift Mängel auf, so ist der Inhalt der Amtshandlung von Amts wegen zu ermitteln.