Verwaltungsgerichtshof
27.03.2008
2007/07/0019
Agrargemeinschaftliche Anteilsrechte sind als Realrechte mit dem Eigentum an der Stammsitzliegenschaft verbunden, weshalb sich das auf eine Liegenschaft bezogene Vorkaufsrecht auch auf das Anteilsrecht bezieht (Hinweis OGH 5.4.2005, 5 Ob 54/05k).