Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.2008

Geschäftszahl

2007/06/0332

Rechtssatz

Dem Nachbarn kommt im Abbruchverfahren auch dann, wenn es mit dem Baubewilligungsverfahren verbunden wird, keinerlei Mitspracherecht zu (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2008, Zl. 2004/06/0058).