Verwaltungsgerichtshof
28.02.2008
2007/06/0287
Dass die Schneeräumung auf dem Wirtschaftshof einen gewissen Lärm verursacht, kann nicht als "Belästigung" im Sinne des Paragraph 8, Vlbg BauG 2001 verstanden werden, da auch die Schneeräumung auf öffentlichen Straßen Lärm verursacht.