Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2008

Geschäftszahl

2007/06/0287

Rechtssatz

Dass die Schneeräumung auf dem Wirtschaftshof einen gewissen Lärm verursacht, kann nicht als "Belästigung" im Sinne des Paragraph 8, Vlbg BauG 2001 verstanden werden, da auch die Schneeräumung auf öffentlichen Straßen Lärm verursacht.