Verwaltungsgerichtshof
28.02.2008
2007/06/0287
GRS wie 2005/06/0067 E 19. September 2006 RS 6
Den Nachbarn kommt kein Nachbarrecht in Bezug darauf zu, dass der sich auf öffentlichen Verkehrsflächen abspielende Verkehr durch die Errichtung eines Bauvorhabens nicht verändert wird vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. November 1994, Zl. 93/06/0207).