Verwaltungsgerichtshof
28.02.2008
2007/06/0287
GRS wie 2005/06/0067 E 19. September 2006 RS 5
Dem Vorbringen zu Paragraph 4, Absatz 2, Vlbg BauG 2001 betreffend das Gebot einer rechtlich gesicherten Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche ist entgegenzuhalten, dass Nachbarn diesbezüglich gemäß Paragraph 26, Absatz eins, Vlbg BauG 2001, der eine taxative Aufzählung der in Frage kommenden Nachbarrechte enthält vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1999, Zl. 98/06/0045, zur gleichartigen Vorgängerbestimmung in Paragraph 30, Absatz eins, Vlbg BauG 1972), kein subjektivöffentliches Nachbarrecht zusteht.