Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2007

Geschäftszahl

2007/06/0266

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/07/0114 E 30. Juni 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Mangels Bestimmung einer Leistungsfrist hat die Fälligkeit einer Leistung ab Rechtskraft einzutreten.