Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2008

Geschäftszahl

2007/05/0310

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/05/0327 E 18. November 2003 RS 4

Stammrechtssatz

Der von der Enteignung Betroffene kann auch einwenden, dass das durch die Enteignung angestrebte, im Straßenbaubewilligungsbescheid vorgegebene Ziel auch auf eine ihn weniger belastende Weise (bei annähernd gleichen Kosten) erreicht werden kann vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 10. Mai 1968, Zl. 1332/67).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2008/05/0022