Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2009

Geschäftszahl

2007/05/0289

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/05/1238 B 3. April 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Der Tatbestand des Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer eins, VwGG setzt voraus, dass für den Antragsgegner durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ein rechtlicher Vorteil entstanden ist.