Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2009

Geschäftszahl

2007/05/0018

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/05/0154 E 4. September 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Nachbarn erwächst aus den Bestimmungen des Paragraph 85, Wr BauO hinsichtlich der äußeren Gestaltung von Gebäuden kein subjektivöffentliches Recht.