Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2011

Geschäftszahl

2007/04/0094

Rechtssatz

Die Nichterfüllung einer Auflage betreffend die Erstattung der Fertigstellungsanzeige gemäß Paragraph 119, Absatz 10, fünfter Satz MinroG 1999 führt einerseits nur zur Untersagung der Benützung der Bergbauanlage im erforderlichen Umfang und diese Untersagung hat andererseits nur bis zur Behebung dieser Mängel, somit nur bis zur Erfüllung der Auflage zu erfolgen.