Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2011

Geschäftszahl

2007/04/0094

Rechtssatz

Das Nichteinhalten von Auflagen (als verpflichtende Nebenbestimmungen eines begünstigenden Rechtsgestaltungsbescheides) berührt den Bestand der erteilten Berechtigung noch nicht.