Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.2007

Geschäftszahl

2007/04/0043

Rechtssatz

Paragraph 13, Absatz 8, ORF-G 2001 beschränkt das Recht des ORF, im Fernsehen für periodische Druckwerke zu werben. Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung lässt sich allerdings kein Recht des Inhabers eines Printmediums auf bestimmte Werbeeinschaltungen ableiten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2006/04/0141