Verwaltungsgerichtshof
25.03.2009
2007/03/0120
GRS wie 95/20/0255 E 28. November 1995 RS 1
Der Begriff des "Mißbrauchs" einer Waffe ist keineswegs restriktiv iSd Abgabe von Schüssen zu verstehen (hier: Waffenhehlerei als mißbräuchliche Verwendung).