Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2009

Geschäftszahl

2007/03/0120

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/20/0255 E 28. November 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriff des "Mißbrauchs" einer Waffe ist keineswegs restriktiv iSd Abgabe von Schüssen zu verstehen (hier: Waffenhehlerei als mißbräuchliche Verwendung).