Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.2009

Geschäftszahl

2007/03/0082

Rechtssatz

Vorpachtrechte gemäß Paragraph 14, NÖ JagdG 1974 können nur auf Teilen des Genossenschaftsjagdgebietes eingeräumt werden, nicht aber auf Grundstücken, die Teil einer festgestellten Eigenjagd sind.