Verwaltungsgerichtshof
09.11.2009
2006/18/0150
GRS wie 2007/21/0480 E 18. Februar 2009 RS 1 (Hier: Visum iSd Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 5, FrPolG 2005)
Paragraph 24, Absatz 3, NAG 2005 bezieht sich nur auf "Verlängerungsanträge". Das sind nach der Begriffsbestimmung des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 11, NAG 2005 Anträge auf Verlängerung des gleichen oder auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels. Ein "Verlängerungsantrag" setzt somit voraus, dass der Antragsteller schon bisher im Besitz eines "Aufenthaltstitels" im Sinne des NAG 2005 vergleiche Paragraph 8,) war.
ECLI:AT:VWGH:2009:2006180150.X02