Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2007

Geschäftszahl

2006/17/0358

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0261 E 23. Oktober 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebend für die Bemessung des Kanalisationsbeitrages sind die verbaute Grundfläche (in Quadratmetern) und die Geschoßanzahl. Auf die (geringere) Fläche eines (zurückspringenden) Obergeschosses kommt es nach dem Gesetz nicht an.