Verwaltungsgerichtshof
20.03.2007
2006/17/0358
GRS wie 87/17/0261 E 23. Oktober 1987 RS 1
Maßgebend für die Bemessung des Kanalisationsbeitrages sind die verbaute Grundfläche (in Quadratmetern) und die Geschoßanzahl. Auf die (geringere) Fläche eines (zurückspringenden) Obergeschosses kommt es nach dem Gesetz nicht an.