Verwaltungsgerichtshof
24.09.2008
2006/15/0376
Die ertragsteuerliche Behandlung der Ergebnisse aus einem Investmentfonds hängt von der Art der Erträge ab; dabei kann es sich insbesondere um Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren auf der Ebene des Investmentfonds (Substanzerträge) handeln. Dividenden aus inländischen Aktien sind nach Paragraph 10, Absatz eins, KStG 1988 steuerfrei, Dividenden aus ausländischen Aktien vermitteln, jedenfalls in Bezug auf Gesellschaften aus der EU, den Anspruch auf Anrechnung ausländischer Steuern (Paragraph 10, Absatz 2, KStG 1988 in Verbindung mit Artikel 56, EG, vergleiche das hg Erkenntnis vom 17. April 2008, 2008/15/0064).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/13/0231 E 24. März 2009