Verwaltungsgerichtshof
24.09.2008
2006/15/0376
Gemäß Paragraph eins, Absatz eins, InvFG 1993 stellt ein Kapitalanlagefonds (Investmentfonds) ein Sondervermögen dar, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt und im Miteigentum der Anteilinhaber steht. Auf der Ebene des Investmentfonds werden die vorhandenen Wertpapiere laufend zu ihrem Kurswert bewertet und die Differenz zum Anschaffungswert als unrealisiertes Substanzergebnis dargestellt. Neben der Bewertung der im Fonds befindlichen Wertpapiere werden Zinsabgrenzungen aus Rentenpapieren vorgenommen und bereits vereinnahmte Zinsen und Dividenden sowie sonstige Erträge abzüglich der Aufwendungen erfasst vergleiche Schima/Gruber, Steuerliche Erfassung von thesaurierenden Investmentfonds im Betriebsvermögen, ÖStZ 2007, 59, [61]).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/13/0231 E 24. März 2009