Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2010

Geschäftszahl

2006/15/0358

Rechtssatz

Unter den Begriff "Erwerbstätigkeit" fallen alle Tätigkeiten, die sich als aktive Betätigung im Erwerbsleben darstellen vergleiche Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Band römisch III C, Paragraph 37, Tz. 23, Quantschnigg/Bruckner, Die Halbsatzbegünstigung nach dem StruktAnpG 1996, ÖStZ 1997, 158). Einkünfte aus Pensionsbezügen sind daher auch dann, wenn sie gemäß Paragraph 22, Ziffer 2, zweiter Teilstrich EStG 1988 betriebliche Einkünfte darstellen, nicht begünstigungsschädlich.