Verwaltungsgerichtshof
29.03.2007
2006/15/0297
GRS wie 91/14/0222 E 19. September 1995 RS 1
Die Aufgabe eines Betriebes liegt dann vor, wenn der bisherige Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs sich in einem Zug mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens entweder begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt (Hinweis E 20.10.1993, 91/13/0168).