Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.2010

Geschäftszahl

2006/15/0278

Rechtssatz

Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des Paragraph 236, BAO gegeben.