Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2008

Geschäftszahl

2006/15/0208

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/15/0001 E 23. September 2005 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel vorliegen, kommt es auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) im jeweiligen Veranlagungsjahr an (Hinweis E 29. September 2004, 2001/13/0135).