Verwaltungsgerichtshof
27.08.2008
2006/15/0150
Eine Berufung auf eine nicht zutreffende Rechtsgrundlage macht einen Bescheid noch nicht rechtswidrig, sofern er mit der objektiven Rechtslage übereinstimmt vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 24. August 2006, 2002/17/0164).