Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2007

Geschäftszahl

2006/15/0123

Rechtssatz

Die Einräumung eines Veräußerungs- und eines Belastungsverbotes allein verschafft einem Fruchtgenussberechtigten noch kein wirtschaftliches Eigentum vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0042).