Verwaltungsgerichtshof
12.12.2007
2006/15/0123
Die Einräumung eines Veräußerungs- und eines Belastungsverbotes allein verschafft einem Fruchtgenussberechtigten noch kein wirtschaftliches Eigentum vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0042).