Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.07.2007

Geschäftszahl

2006/15/0065

Rechtssatz

Bei Paragraph 3, Absatz 2, EStG 1988 handelt es sich um eine Bestimmung zur Ermittlung des Steuertarifs. Sie dient der Berechnung des Steuersatzes beim Bezug bestimmter steuerfreier Transferleistungen (u.a. Arbeitslosengeld), um den rechtspolitisch unerwünschten Effekt der Milderung der Steuerprogression auszuschließen, der sich ergibt, wenn in einem Kalenderjahr steuerfreie Transferzahlungen mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen vergleiche Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Paragraph 3,, Tz. 35).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2006/15/0066