Verwaltungsgerichtshof
22.11.2006
2006/15/0033
Für die Frage, ob ein Betrieb im Ganzen erworben wurde, komt es auf die Verhältnisse beim Übereignenden an, weil in Bezug auf dessen Verhältnisse zu prüfen ist, ob der Erwerber durch die Übernahme der wesentlichen Betriebsmittel in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen. Auch ist es für das Vorliegen eines Betriebserwerbs nicht entscheidend, ob der Erwerber den Betrieb unverändert weiterführt (vgl. für viele das Erkenntnis vom 23. März 1999, 98/14/0141, mit dem das Vorliegen eines Betriebserwerbes bejaht wurde, obwohl das erworbene Hotel vom Käufer in ein Dialyseinstitut umgewandelt wurde).