Verwaltungsgerichtshof
25.06.2007
2006/14/0107
Nach Ruppe, UStG³, Tz. 29 zu Artikel eins, BMR, wird der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs vom "mittleren Unternehmen" (vom Zwischenerwerber) erfüllt, wenn er die Liefergegenstände beim ersten Unternehmer (dem Erstverkäufer) abholt und in Ausführung des Liefergeschäftes an den letzten Abnehmer befördert oder versendet. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist dieser Auffassung jedenfalls in solchen Fällen beizupflichten, in denen keine besonderen Umstände vorliegen, die einer Zuordnung der innergemeinschaftlichen Warenbewegung zur Lieferung des Erstverkäufers entgegenstehen.
Vorabentscheidungsverfahren:
* Vorabentscheidungsantrag:
99/14/0244 B 26. Mai 2004
* EuGH-Entscheidung:
EuGH 62004CJ0245 B 6. April 2006