Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2007

Geschäftszahl

2006/14/0107

Rechtssatz

Die 6. EG-RL enthält weder eine Definition des Begriffes noch Sondervorschriften zum Reihengeschäft. Es gelten für Reihenlieferungen die allgemeinen Grundsätze. Alle Lieferungen sind hinsichtlich des Zeitpunkts und des Ortes der Lieferung einzeln und nacheinander zu beurteilen vergleiche Ruppe, UStG2, Tz. 14ff zu Artikel 3, BMR; Tumpel, Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Warenverkehr, 484; Zorn, Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte zwischen Österreich und Deutschland im Binnenmarkt, SWK 1994, A 557). Das UStG 1994 enthielt bis Ende 1996 für Reihengeschäfte zwar eine Sonderregelung (Paragraph 3, Absatz 2,). Doch war nach Artikel 3, Absatz 2, BMR Paragraph 3, Absatz 2, UStG 1994 nicht anzuwenden, wenn im Rahmen eines Reihengeschäftes ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorlag. Ab 1. Jänner 1997 ist Paragraph 3, Absatz 2, UStG 1994 generell entfallen.

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:

* Vorabentscheidungsantrag:

99/14/0244 B 26. Mai 2004

* EuGH-Entscheidung:

EuGH 62004CJ0245 B 6. April 2006