Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2007

Geschäftszahl

2006/14/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/15/0144 E 25. November 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Ertragsfähigkeit einer Betätigung als Tatbestandsvoraussetzung ihrer Einkunftsquelleneigenschaft ist die Eignung der Tätigkeit zu verstehen, einen der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglichen wirtschaftlichen Gesamterfolg innerhalb eines absehbaren Zeitraumes abzuwerfen.