Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.2008

Geschäftszahl

2006/13/0172

Rechtssatz

Kann von Scheingeschäften und damit im Zusammenhang stehend von Scheinrechnungen im Rechenwerk des Beschwerdeführers ausgegangen werden, so folgt schon daraus die Schätzungsberechtigung der belangten Behörde für die gewerbliche Tätigkeit des Beschwerdeführers vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2008, 2006/13/0153).