Verwaltungsgerichtshof
28.04.2009
2006/13/0163
GRS wie 84/14/0051 E 15. März 1988 RS 1
Die Behauptung, ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs stamme aus regelmäßig erzielten Spielgewinnen, widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens und bedarf daher einer entsprechenden Beweisführung.