Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2009

Geschäftszahl

2006/13/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0051 E 15. März 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behauptung, ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs stamme aus regelmäßig erzielten Spielgewinnen, widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens und bedarf daher einer entsprechenden Beweisführung.