Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2009

Geschäftszahl

2006/13/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/13/0139 E 3. Juni 1992 RS 3

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Ob ein in der Vermögensdeckungsrechnung des Betriebsprüfers ausgewiesener Fehlbetrag als vom Abgabepflichtigen aufgeklärt anzusehen ist oder nicht, stellt sich als eine Frage der Beweiswürdigung dar. Bei dieser Frage der Beweiswürdigung kann von einem Ermessen der Behörde keine Rede sein

(Hinweis E 21.2.1975, 1255/73, VwSlg 8769 A/1975).