Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2009

Geschäftszahl

2006/13/0140

Rechtssatz

Eine (Eigentums-) Wohnung stellt unabhängig von der Größe ein Wirtschaftsgut dar, das sich in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, auch wenn die Wohnung durch eine Körperschaft (z.B. GesmbH) bewirtschaftet wird.