Verwaltungsgerichtshof
28.04.2009
2006/13/0140
Eine (Eigentums-) Wohnung stellt unabhängig von der Größe ein Wirtschaftsgut dar, das sich in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, auch wenn die Wohnung durch eine Körperschaft (z.B. GesmbH) bewirtschaftet wird.