Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2007

Geschäftszahl

2006/13/0103

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/14/0315 E 30. Juli 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen ist stets die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu berücksichtigen (Hinweis E 25. Juni 1990, 89/15/0088)