Verwaltungsgerichtshof
16.09.2010
2006/12/0224
GRS wie 85/12/0109 E 16. Juni 1986 VwSlg 12174 A/1986 RS 2
Das Gesetz verlangt ausdrücklich die Bedachtnahme auf den Umfang der Nebentätigkeit, worunter der mit ihrer Ausübung verbundene Zeitaufwand zu verstehen ist (Hinweis E 10.3.1977, 616/76) und die Bedachtnahme auf die Bedeutung desselben.