Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.2007

Geschäftszahl

2006/12/0061

Rechtssatz

Der Anspruch auf Verwendungszulage ist zeitraumbezogen zu betrachten, weshalb die Rechtslage im Zeitraum der anspruchsbegründenden Verwendung maßgebend ist vergleiche hg. Erkenntnis vom 2. Juli 1997, Zl. 95/12/0076).