Verwaltungsgerichtshof
02.07.2007
2006/12/0061
Der Anspruch auf Verwendungszulage ist zeitraumbezogen zu betrachten, weshalb die Rechtslage im Zeitraum der anspruchsbegründenden Verwendung maßgebend ist vergleiche hg. Erkenntnis vom 2. Juli 1997, Zl. 95/12/0076).