Verwaltungsgerichtshof
12.05.2010
2006/12/0015
Die den Beamten gegenüber dem Dienstgeber treffende Treue- bzw. Interessenwahrungspflicht verbietet, dass er zu Lasten des Dienstgebers eine ihm aus einem Versicherungsvertrag zustehende Leistung nicht in Anspruch nimmt (hier: Vollkaskoversicherung des privaten PKW, der im dienstlichen Interesse benützt wurde). Ein Verzicht auf die Inanspruchnahme der zustehenden Versicherungsleistung für den am Fahrzeug entstandenen Sachschaden käme lediglich dann in Betracht, wenn dies mit einer geringeren Aufwandsentschädigung, die der Dienstgeber zu bezahlen hätte, verbunden wäre.